Ordensregel

Artikel 01

Der Ritterorden ORDO EQUESTRIS REGINAE CAELI (Ritterorden der Königin des Himmels) ist
- politisch und parteiisch neutral
- christlich-ökumenisch
- ritterlich
- unabhängig
- sozial
- nicht auf Gewinn ausgerichtet
und wird durch folgende Richtlinien bestimmt:
- der Regel des Hl. Benedikt, in Auslegung der Zisterzienser
- der Regel, verfasst vom Hl. Bernhard von Clairvaux

Artikel 02

Der Orden, im religiösen und militärischen Geist seines Ursprungs fest verankert, hat sich folgende Ziele gesetzt:
- die Verehrung der Gottesmutter Maria,
- den Glauben an unseren Herrn Jesus Christus und die christliche Zivilisation zu verteidigen, die Gebote seiner Kirche zu befolgen, die soziale Ordnung zu wahren und sich in Barmherzigkeit, Wohltätigkeit und Nächstenliebe zu üben (sichtbare Zeichen des Reiches Gottes)
- den christlichen Glauben in der Gesellschaft zu verbreiten und für ihn einzustehen,
- die Einheit der Kirche Jesu Christi im brüderlichen und ökumenischen Geist aktiv zu unterstützen,
- den christlichen Einfluss und die Anwesenheit der Christen im Heiligen Land aufrechtzuerhalten,
- die Mitglieder auf ihrem spirituellen Weg aufzubauen.

Neben den Aufgaben seiner traditionellen Bestimmung hat sich der Orden ebenfalls zum Ziel gesetzt, sich um
- die Pflege der Traditionen des Ordens und der Ritterschaft,
- die Förderung internationaler Begegnungen,
- die Bestandsaufnahme,
- die Restaurierung,
- den Erhalt und
- das Studium der Monumente und Archive zu kümmern,
die von seinem alten Eifer und seiner geistigen Fortdauer zeugen.

Ebenso ermutigt er zu historischen, heraldischen, genealogischen, philosophischen und religiösen Studien, die sich mit seinem keltischen Ursprung und Traditionen, seiner Vergangenheit, seiner gegenwärtigen Aufgabe und seiner Spiritualität widmen.

Artikel 03

Der Wahlspruch lautet, »FIAT VOLUNTAS TUA« (Dein Wille geschehe – aus dem Vaterunser)

Daneben verwendet der Orden »DEUS [LO] VULT! « (Antwort auf den Aufruf Papst Urbans II. am 27. November 1095) und »DEFENSOR FIDEI« (Verteidiger des Glaubens)

 
Artikel 04

Die Feiertage des Ordens sind:
- Der 1. Januar, der 8. Tag nach dem Weihnachtsfest, ist der Tag der Namensgebung des Herrn, katholisches Hochfest der Gottesmutter Maria. Der Tag wird auch in der evangelischen Kirche als Gedenktag der Namensgebung des Herrn begangen.
- Der 1. Mai wird an manchen Orten als Maria Königin, ein nichtkanonisches Marienfest, begangen. Außerdem wird an diesem Tag in den bayerischen Diözesen der katholischen Kirche das Hochfest „Maria – Schutzpatronin Bayerns“ gefeiert.
- Der 24. Mai ist Auxilium, das Fest "Maria, Hilfe der Christen", auch "Schutzmantelfest".
- Der 15. August ist mit Assunta, dem Hochfest "Maria Himmelfahrt", der wohl wichtigste Marien-Feiertag.
- 20. August – Fest des heiligen Bernhard, Abt von Clairvaux
- Auf den 22. August legte das 2. Vatikanische Konzil Regina, das Fest "Maria, Königin des Himmels". Dies ist der höchste Feiertag der MRC.
- Am 8. September begeht die katholische Kirche das Fest Maria Geburt, schon seit dem
6. Jahrhundert zunächst in der Ostkirche gefeiert, ab dem 10. Jahrhundert auch in der Westkirche verbindlich.
- Am 7. Oktober wird Rosa gefeiert, das Rosenkranzfest mit dem Rosenkranzgebet im Mittelpunkt.
- Am 8. Dezember, neun Monate vor Mariä Geburt, wird Concepcion, das Hochfest der "Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau und Gottesmutter Maria", gefeiert. Das Fest der Empfängnis Mariens bezeichnet, dass Maria ohne Erbsünde ist. Der Osten feierte das Fest an manchen Orten schon seit dem 10. bis 12. Jahrhundert, im Westen führte es Papst Sixtus IV. in Rom ein.
- 27. Dezember – Fest des Heiligen Johannes des Evangelisten

Artikel 05

Das Kreuz des Ordens ist
- ein ultramarinblaues, achtspitziges Pfeilspitzenkreuz (sog. Malteser- oder Amalfikreuz) mit silbernen Lilien in den Zwischenräumen
- das scharlachrote Passionskreuz (Balkenkreuz)

Artikel 06

Der Wappenschild des Ordens ist weiß (silber) tingiert, geviert durch ein scharlachrotes Passionskreuz (Balkenkreuz), mit einer ultramarinblauen Lilie im ersten Feld.

Artikel 07

Die große Ordensstandarte zeigt das scharlachrote Passionskreuz (Balkenkreuz) des Ordens, das bis zum Rand der Standarte reicht. Im ersten Feld ist eine ultramarinblaue Lilie.

Artikel 08

Das große Ordenswappen setzt sich zusammen aus einem achtspitzigen, ultramarinblauen Pfeilspitzenkreuz (mit nicht sichtbaren silbernen Lilien in den Zwischenräumen), welches mittig zentriert einen silbernen Schild mit scharlachrotem Balkenkreuz und ultramarinblauer Lilie im ersten Feld, unterlegt mit Schriftband mit Ordensmotto, trägt. Es wird umrahmt von einer Kollane (Ordenskette) mit acht blauen Lilien, an welcher das Ordenskreuz mit überragter Krone hängt, eingefasst von einem ultramarinblauen Mantel mit Hermelinfutter, oben von einer silbernen Krone zusammengehalten.

Eine andere, einfachere Art des Wappens besteht aus dem gleichen Kreuz mit Schild, umrahmt von einer Kollane (Ordenskette).

Artikel 09

Das Siegel des Ordens ist spitzoval und trägt in der Mitte die Himmelskönigin Maria vor der Kathedrale Nôtre Dame stehend. Im oberen Spitz befindet sich ein 8-spitziges Pfeilspitzenkreuz, im unteren Spitz eine Lilie. Auf der rechten Seite der Schriftzug "ORDO EQU REGINAE CAELI", auf der linken Seite "FIAT • VOLUNTAS • TUA". 

Der Grossmeister kann auch mittels Ring siegeln. Dieser zeigt das achtspitzige Kreuz mit oder ohne den vier Lilien.

Artikel 10

Die offiziellen Ordenssprachen sind Latein und Deutsch. Für die internationale Zusammenarbeit kann Englisch oder die entsprechende Landessprache unter den Brüdern und Schwestern dieser Provinz verwendet werden.

Artikel 11

Die Ordensleitung liegt beim Grossmeister. Er wird durch Wahl der als Kleriker, Ritter und Damen investierten Ordensmitglieder (Konventualen – stimmberechtigte Mitglieder) auf Lebenszeit bestimmt und durch den Vorgänger, der ein Vetorecht hat, bestätigt und eingesetzt.

Die Ordensleitung hat alle Vollmachten, den Orden zu führen und zu leiten, seine Archive zu wahren, den Sitz des Ordens zu bestimmen, Statuten und Gesetze zu erlassen und zu reformieren, in allen Streitfragen (Zweifelsfällen) zu entscheiden, weitere Mitglieder für das Generalkapitel zu ernennen oder zu entlassen, Komtureien ein- und abzusetzen und ihre Würdenträger zu bestimmen, Ritter und Damen aller Grade zu ernennen, zu befördern oder zu entlassen, die Güter des Ordens zu verwalten sowie alle Ehren, Auszeichnungen, Vorrechte und Privilegien zu gebrauchen, die mit dem Amt des Souverän verbunden sind.

Artikel 12

Das Generalkurie umfasst:
- den Grossmeister
- den Generalkanzler
- den Generalrezeptor

Der Generalkanzler und der Generalrezeptor werden vom Grossmeister eingesetzt.

Das Generalkapitel (Capitulum Generalis) umfasst die Generalkurie sowie weitere Ämter, in welche verdiente Ordensmitglieder vom Grossmeister berufen werden können.

Artikel 13

Der Generalkonvent, (Conventus Generalis), bestehend aus allen Klerikern, Rittern und Damen des Ordens (Konventualen), sowie der Familiaren, wird durch einen Kapitelerlass einberufen und zwar mindestens drei Monate im Voraus.

Artikel 14

Mitglied des OERC kann werden, wer
- das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet hat, rechts- und geschäftsfähig und in der Lage ist, den Verpflichtungen des Ordenslebens und der Ordensaufgaben Folge zu leisten,
- christlich getauft ist und einer christlichen Kirche zugehörig ist,
- sich zu den Wertvorstellungen des Christentums bekennt und der Ehre, Tugend und Lebensweise eines wahren Christen entspricht,
- über ausreichende Kenntnisse der Geschichte und Tradition des Ordens verfügt und die Tradition des Ordens respektiert,
- eine soziale Stellung bekleidet, die der Würde eines/r Ordensritters/-dame entspricht,
- in Kenntnis der Ordensregel und -statuten diese anerkennt und sich verpflichtet, sich danach zu richten.

Artikel 15

Um in den Orden aufgenommen zu werden, muss der/die Kandidat/in folgende Unterlagen vorlegen:
- Aufnahmeantrag (Formular) mit Angaben zu Name, Vorname, Nationalität, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Adresse, Konfession, Beruf, Erreichbarkeiten, akademische Diplome, Ordination bzw. kirchliches Amt, Angaben zur Mitgliedschaft in weiteren Ritterorden bzw. Vereinigungen kultureller oder konfessioneller Natur
- Nachweis der Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche
- Lebenslauf mit Angaben zur Person (Curriculum Vitae)
- Zwei Lichtbilder (4X6cm)
- ggf. Kopien von Bestätigungen oder Urkunden

Ist der/die Kandidat/in aufgenommen, erhält er/sie eine vom Ordensmeister (Magister Ordinis) unterzeichnete Urkunde mit Siegel und mit einer Nummer versehen, unter welcher er/sie im Zentralregister eingetragen ist.

Artikel 16

Der Orden kennt vier Stände im Orden:

- Ehrenritter (Unterstützer des Ordens)

- Devotionsritter (Ordensmitglieder ohne Profess)

- Professritter (Ordensmitglieder mit Profess)

Der Orden kennt im weiteren fünf Grade:

- Ritter (Eques) / Dame (Equitessa) / Kaplan (Capellanus)

- Ritter Komtur/in (Eques Commendator)

- Großoffizier (Eques Magnus)

- Großkreuzritter/-dame/-kaplan (Eques / Equitessa / Capellanus Magnae Crucis)

- Großkollarritter/-dame (nur Grossmeister, Alt-Grossmeister & Royale Protectoren)

Artikel 16.1.

Internationale Bezeichnung der Grade:

- Knight (KQH) / Chaplain (CapQH) 
Knight of the Queen of Heaven / Chaplain of the Queen of Heaven

- Knight Commander (KCQH)
 Knight Commander of the Queen of Heaven

- Grand Knight(GKQH)
 Grand Officer of the Queen of Heaven

- Grand Cross (GCQH)
         Grand Cross of the Queen of Heaven

- Grand Collar Knight (GCKQH)
(Grand Masters, Past Grand Masters & Royal Protectors only)

Artikel 16.2.

Die Aufnahme von Ordensmitgliedern erfolgt in den Stand der Devotionsritter, nach einer Zeit von min. 5 Jahren kann ein Devotionsritter in den Stand der Professritter berufen werden um die Gelübde im Orden abzulegen.

 
Artikel 17

Außerdem kennt der Orden noch:

- Familiaren (Ehepartner und erwachsene Kinder der Kapläne, Ordensritter und Ordensdamen, die dem Orden nahestehen und diesen unterstützen bzw. weitere Personen nach positiver Prüfung durch die Ordensleitung)
- Personen, die das Verdienstkreuz für bedeutende Verdienste um den Orden erhalten haben (Pro Merito)

Artikel 18

Unvereinbar mit der Mitgliedschaft handelt, wer
- aus der Kirche ohne Nennung eines nachvollziehbaren und überzeugenden Grundes austritt oder von ihr ausgeschlossen wird.
- die bürgerlichen Ehrenrechte verliert.
- gegen die Statuten und Ziele des Ordens verstößt oder innerhalb des Ordens wiederholt Unruhe stiftet.
- dem Ansehen des Ordens in der Öffentlichkeit großen Schaden zufügt.
- einem Geheimbund, einer Geheimorganisation oder Sekte beitritt, die von der Kirche abgelehnt oder verurteilt werden.
- in einer undemokratischen Vereinigung oder Partei Mitglied ist.
- Urheber öffentlichen Ärgernisses ist.

Die Feststellung über die Unvereinbarkeit bzw. deren Aufhebung trifft das Generalkapitel. Die Unvereinbarkeit hat in der Regel den Ausschluss zur Folge.

Artikel 19

Die Regelungen zu Anzug, Habit, Insignien, sowie deren Trageweise, sind separat in der Habit- und Insignienordnung des Ordens geregelt.